Impressum
die Bäderwerkstatt GmbH
Innere Flosser Str. 6
92660 Neustadt
Inhaber: Heribert Lang u. Christian Lang
Geschäftsführer: Christian Renner
Tel. +49 (0) 9602 939 123 0
E-Mail: info@baederwerkstatt-new.de
Steueridentifikation
Steuer-Nr.: 255/124/40390
Ust-ID: DE347970222
Registereintrag: HRB5762
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5. RECHTSWIRKSAMKEIT DIESES HAFTUNGSAUSSCHLUSSES
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
die Bäderwerkstatt GmbH
1 Allgemeines
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bäderwerkstatt GmbH, Innere Flosser Straße 6, 92660 Neustadt (im Folgenden: Bäderwerkstatt) entfalten Geltung für sämtliche Verträge i. V. m. Heizung und Sanitär, insbesondere betreffend Erneuerungs- Umbau-, Ausbesserungs-, Reparatur-, Instandhaltungs- und oder Instandsetzungsarbeiten, die eine wesentliche Bedeutung für die Konstruktion, den Bestand, die Erhaltung oder die Benutzbarkeit des Gebäudes haben sowie für den Handel mit entsprechenden Produkten aus dem Bereich Bad, Sanitär- und Heizungsbau und Klimatechnik.
1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bäderwerkstatt gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle künftigen und laufenden Geschäfte mit allen Vertragspartnern soweit sie den Verkauf oder die Lieferung von Waren und deren Verarbeitung beinhalten. Sie werden insofern Vertragsbestandteil für alle Kauf-, Liefer- und Werklieferungsverträge.
Mit einer Beauftragung von Bäderwerkstatt sowie Entgegennahme von Leistungen erkennt der Vertragspartner diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
1.3 Bäderwerkstatt widerspricht an dieser Stelle allen etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen seiner Vertragspartner. Sie finden keine Anwendung unabhängig davon, ob Bäderwerkstatt ausdrücklich widersprochen hat. Gültigkeit entfalten derartige allgemeine Geschäftsbedingungen nur dann, wenn Bäderwerkstatt sie ausdrücklich anerkennt. Auch das Anerkenntnis anderer Geschäftsbedingungen führt nicht zum Erlöschen der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bäderwerkstatt.
1.4 Sofern der Vertragspartner Unternehmer ist, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte, Bestellungen und der sonstigen Vertragsbeziehungen.
Die jeweils aktuellste Version ist auf der Internetseite von Bäderwerkstatt unter www.baederwerkstatt-new.de als PDF downloadfähig eingestellt.
2 Vertragsinhalt, Vertragsabschluss und Abnahme
2.1 Sämtliche Angebote und Kostenschätzungen von Bäderwerkstatt sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Die Auftragserteilung durch den Vertragspartner gilt als dessen verbindliches Vertragsangebot, soweit nichts anderes verhandelt. Dieses Vertragsangebot wird erst zu einem Auftrag, sofern Bäderwerkstatt das Vertragsangebot durch eigene Auftragsbestätigung annimmt. Vertragsschluss erfolgt also erst durch schriftliche Bestätigung von Bäderwerkstatt oder Auslieferung der Ware.
2.3 Sofern nicht ausdrücklich in einer Auftragsbestätigung als verbindlich gekennzeichnet, stellen sämtliche im Angebot beinhaltenden Unterlagen, soweit sie Angaben und Leistungsbeschreibung hinsichtlich etwaiger Materialien vornehmen, lediglich unverbindliche branchenübliche Näherungswerte dar. Dies gilt auch für Darstellungen in Katalogen, Broschüren, Prospekten, Preislisten oder sonstigen veröffentlichten oder im Angebot beinhaltenden Unterlagen. Auch in der Ausstellung vorhandene und mit den Kunden besprochene Proben und Muster gelten als annähernde exemplarische Musterstücke für Qualität, Abmessung und Farbe. Bestimmte Produkteigenschaften sind damit nicht garantiert und zugesichert.
2.4 Vertragsänderungen jeder Art bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.5 Sämtliche Angebote von Bäderwerkstatt beinhalten, soweit nicht Positionen ausdrücklich als Pauschalpreis bezeichnet sind, Einheitspreise, die ein Leistungsverzeichnis darstellen. Die Gesamtvergütung ergibt sich aus dem Produkt von Einheitspreis und den tatsächlich ausgeführten Leistungseinheiten, die durch Aufmaß zu bestimmen sind, soweit nichts anderes vereinbart oder im Angebot anders dargestellt. Die tatsächlich ausgeführten Leistungseinheiten können von der in der Auftragsbestätigung vorgesehenen Zahl abweichen, so dass auch die Vergütung in der Schlussabrechnung von der im Vertrag vorgesehenen Gesamtvergütung abweichen kann.
2.6 Im Rahmen der Beauftragung werden zusätzliche Arbeiten als Regiearbeiten durchgeführt. Die Vergütung erfolgt dann nach dem im Auftrag vereinbarten tatsächlichem zusätzlichen Aufwand an Personal- und evtl. Maschinenstunden sowie Material.
Die Regiearbeiten sind auf Regieberichten festzuhalten und können vom Auftraggeber jederzeit mit Ablauf eines entsprechenden Werktages angefordert werden. Sind Regieberichte innerhalb von drei Werktagen nicht angefordert, nicht überprüft worden und sind keine Einwendungen dagegen geltend gemacht worden, gelten die Regieberichte als genehmigt.
2.7 Im Bereich von Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten wird die Abrechnung, sofern nicht anders vereinbart, durch Abrechnung über Stundensätze vorgenommen, die üblicherweise von Seiten Bäderwerkstatt zum Zeitpunkt der Auftragserteilung für die jeweiligen an der Tätigkeit beteiligten Handwerker verrechnet werden. Hinsichtlich der Materialpreise erfolgt Abrechnung nach tatsächlichen Kosten, sofern nicht ein Kostenvoranschlag erteilt wurde und zwar basierend auf den unverbindlichen Preisempfehlungen sowie Einkaufspreisen i. V. m. branchenüblichen Zuschlägen.
Bäderwerkstatt wird bei Reparaturen, sofern es sich nicht um Kleinreparaturen handelt, die dann nach den üblichen Verrechnungspreisen abgerechnet werden, vor Reparatur einen Kostenvoranschlag an den Kunden schicken, der typischerweise als Einheitspreisangebot ausgestaltet ist und am Ende dann nach tatsächlichen Stunden und Materialaufwand abgerechnet wird.
2.8 Eine vereinbarte Werkleistung von Bäderwerkstatt ist nach Fertigstellung abzunehmen, auch wenn ggf. noch Nachjustierungen, beispielsweise im Bereich der Heizungsanlage oder Restarbeiten i. V. m. einer Badinstallation vorzunehmen sind.
Dies gilt insbesondere bei einer vorzeitigen Inbetriebnahme (Baustellenheizung). Im Übrigen gilt § 640 BGB.
3 Preise
3.1 Für die Berechnung sind die am Tag der Lieferung geltend gemachten Preise maßgeblich, sofern nicht im Angebot im Rahmen der Auftragsbestätigung ein Festpreis vereinbart worden ist.
3.2 Sämtliche Preise sind Nettopreise zzgl. USt, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Umsatzsteuer muss durch den Vertragspartner zusätzlich in der gesetzlichen Höhe entrichtet werden.
Sämtliche Preise gelten ohne Verpackung ab Verkaufs- und Lagerraum Bäderwerkstatt.
3.3 Sofern sich nach Vertragsschluss die Grundlagen für die Preiskalkulation durch Erhöhung der Produktionskosten oder die Selbstbeschaffungskosten von Bäderwerkstatt ändern, kann Bäderwerkstatt, wenn Bäderwerkstatt kein Verschulden trifft, eine Preisanpassung verlangen.
3.4 Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
4 Zahlung
4.1 Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten. Sie dürfen nur auf von Bäderwerkstatt angegebene Konten erfolgen, sofern nicht Barzahlung vor Ort erfolgt. Ein Anspruch auf Zahlung per Rechnung besteht insbesondere bei Warenlieferungen nicht. Bäderwerkstatt kann also sofortige Zahlung der Ware bei Empfang ohne Abzug verlangen.
4.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
4.3 Ist der Vertragspartner Unternehmer, so hat Bäderwerkstatt das Recht bei nicht rechtzeitiger Zahlung alle Ansprüche aus dem aktuellen und aus einem anderen Geschäft auch soweit noch nicht fällig, vom Vertragspartner sofort zu verlangen. Bäderwerkstatt kann in diesem Fall die Lieferung und die Leistungen aus dem aktuellen Auftrag oder anderem Auftrag bis zur vollständigen Erfüllung aller offenen Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Vertragsverhältnissen zurückstellen. Dabei ist es Bäderwerkstatt vorbehalten, eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. Des Weiteren kann Bäderwerkstatt gelieferte und noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurückverlangen bzw. Wertausgleich fordern, sofern die Ware nicht mehr uneingeschränkt verwertbar sein sollte.
5 Lieferfristen/Hindernisse bei Vertragserfüllung/Versuchte Instandsetzung
5.1 Sämtliche Lieferfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn Verbindlichkeit als Fixtermin ausdrücklich zugesagt wurde.
5.2 Sämtliche Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich insoweit, als sich die Lieferung und Leistung um Zeiträume verzögert, die dem Sphärenbereich des Auftraggebers zuzuordnen sind.
Damit einhergehende Mehrkosten sind Bäderwerkstatt zu erstatten.
5.3 Bäderwerkstatt wird seine Kunden dann informieren, wenn aus Gründen, die Bäderwerkstatt nicht zu vertreten hat, sich Leistung verzögert. Bäderwerkstatt wird dann eine neue voraussichtliche Lieferfrist mitteilen. Die Nichtverfügbarkeit der Leistung kann sich aus mehreren Gründen ergeben, insbesondere durch die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer oder der nicht Verfügbarkeit von mit dem Auftrag verbundenen Materialien.
5.4 Der Auftraggeber hat Sorge dafür zu tragen, dass Bäderwerkstatt im Rahmen seiner Durchführungen nicht behindert wird und keine zeitliche Beeinträchtigung erfolgt. Der Auftraggeber hat Sorge dafür zu tragen, dass alle anderen am Gewerk beteiligten Dritten oder der Auftraggeber selbst alle Vorbereitungshandlungen so durchgeführt hat, dass Bäderwerkstatt ohne Beeinträchtigung die Durchführung seiner Arbeiten erbringen kann.
Sofern bauseitige Beeinträchtigungen vorherrschen ist Bäderwerkstatt an etwaige Fristen nicht gebunden und behält sich darüber hinaus vor, aus Verzögerung einhergehende Mehraufwendungen losgelöst vom Inhalt des Angebots anzuzeigen oder unmittelbar soweit nachvollziehbar geltend zu machen.
5.5 Wird Bäderwerkstatt mit der Instandsetzung eines bestehenden Badobjekts oder einer bestehenden Heizungs- und Sanitäreinrichtung beauftragt (Reparaturauftrag) und kann das Objekt nicht instandgesetzt werden, weil entweder der Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht gewährt wurde oder der Fehler/Mangel trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden oder nach Rücksprache mit dem Auftraggeber nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen von Bäderwerkstatt zu ersetzen, sofern nicht die Undurchführbarkeit der Reparatur in den Verantwortungs- oder Risikobereich von Bäderwerkstatt fällt.
6 Versand und Gefahrübergang
6.1 Lieferung der Ware erfolgt grundsätzlich ab dem Sitz der Firma Bäderwerkstatt in Neustadt/WN (Erfüllungsort). Etwas anderes gilt nur bei entsprechender Vereinbarung.
6.2 Sofern die Ware auf Vereinbarung oder in Abstimmung mit dem Vertragspartner an einen anderen Ort versandt wird, trägt der Vertragspartner vorbehaltlich einer ausdrücklich abweichenden schriftlichen Vereinbarung alle dadurch entstehenden Kosten, insbesondere die Vergütung des Transportunternehmens. Bäderwerkstatt steht es frei, auf welchen Transportwegen, mit welchem Transportunternehmen die Warenlieferung erfolgt. Transportschäden sind durch den Vertragspartner unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich mit Beschreibung des Transportschadens zu melden. Eine Versicherung der Ware im Rahmen von Transport, für Verluste oder insbesondere im Bereich der Sanitärgegenstände wegen Bruch erfolgt auf ausdrücklichem Wunsch des Kunden auf dessen Kosten und auf dessen Rechnung.
6.3 Für Unternehmer gelten darüber hinaus folgende Regelungen:
6.3.1 Der Versendungskauf erfolgt hinsichtlich Versand und Transport auf Gefahr des Vertragspartners. Dies gilt auch für Streckengeschäfte sowie für die Rücksendung von Waren und Leergut. Gefahrübergang findet mit Übergabe der Ware an die ausführende Transportperson statt.
6.3.2 Lieferung frei Kunde bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. In diesen Fällen geht die Gefahr auch bei Teillieferungen auf den Vertragspartner über, soweit die Ware an dem vereinbarten Bestimmungsort abladebereit eingetroffen ist.
Der Kunde hat dann Sorge dafür zu tragen, dass vor Ort angeliefert werden kann und auch zur Entladung der Ware entsprechende Vorkehrungen in jeglicher Hinsicht getroffen sind.
7 Abweichungen bezogen auf Produkte
Im Rahmen der gesamten Angebote weisen wir darauf hin, dass hinsichtlich sämtlicher Angebote, soweit hier Produkte angeboten werden, die Gegenstand von Prospekten, Katalogen oder Internetabbildungen waren, Folgendes gilt:
Sämtliche Bebilderungen können in Natur Abweichungen beinhalten, die dann, wenn sie produktspezifisch sind, keine Mängel und keinen Anspruch auf Gewährleistung begründen.
Bäderwerkstatt steht also nicht dafür ein, wenn derartige Abbildungen in Natur abweichen und nicht den Vorstellungen von Auftraggebern entsprechen.
Sofern der Kunde Wert darauf legt, die Produkte vorher im Original zu sehen, kann Bäderwerkstatt entsprechende Muster anfordern bzw. mit dem Auftraggeber abstimmen, wo eine Besichtigung gegebenenfalls möglich ist. Nachträgliche Rügen werden nicht akzeptiert.
8 Eigentumsvorbehalt
Insbesondere im Vertragsverhältnis mit Unternehmen gilt:
8.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen, Nebenforderungen aus dem Vertrag und laufender Geschäftsbeziehungen Eigentum von Bäderwerkstatt.
8.2 Der Vertragspartner ist im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs und solange er sich nicht im Verzug befindet berechtigt, die von Bäderwerkstatt gelieferte Ware (Vorbehaltsware) weiter zu veräußern, zu verarbeiten oder mit anderen Sachen zu verbinden oder sonst einzubauen. Jede anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware ist nicht erlaubt. Dem Vertragspartner ist es insbesondere nicht gestattet, Vorbehaltsware vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderung an Dritte sicherungszuübereignen oder zu verpfänden. Er ist verpflichtet, in jeglicher Hinsicht, auch bei Weiterverkauf, die Rechte von Bäderwerkstatt zu wahren. Sofern Pfändungen gegenüber dem Auftraggeber stattfinden, ist Bäderwerkstatt im weitesten Sinne die von Bäderwerkstatt gelieferte Vorbehaltsware betroffen ist, umgehend zu informieren.
8.3 Der Auftragnehmer tritt unmittelbar sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung und Verarbeitung der von Bäderwerkstatt gelieferten Waren Bäderwerkstatt ab. Dies gilt bis zur vollständigen Bezahlung der Ware. Im Zweifel hat der Vertragspartner sicherzustellen, dass bei einer Weiterveräußerung sämtliche Zahlungsansprüche auf Bäderwerkstatt übergehen.
8.4 Wenn die von Bäderwerkstatt gelieferte Ware vom Vertragspartner zusammen mit anderen nicht von Bäderwerkstatt gelieferten Waren oder durch Verarbeitung zu einem Gesamtpreis Dritten übereignet wird, so erfolgt eine Abtretung der Forderung aus dem Geschäft in Höhe des Rechnungsbetrags der jeweiligen veräußerten Vorbehaltsware anteilig gegenüber Bäderwerkstatt.
8.5 Sofern der Vertragspartner den fälligen Kaufpreis nicht zahlt, ist Bäderwerkstatt berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten oder die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Herausgabe bedeutet nicht gleich Rücktritt. Bäderwerkstatt ist berechtigt, die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten.
Nach Rücktritt kann Bäderwerkstatt die Ware im normalen Geschäftsgang veräußern und den Veräußerungserlös abzüglich Verwertungskosten gegenüber dem Vertragspartner auf dessen fällige Forderung anrechnen. Bäderwerkstatt wird in diesem Fall dem Kunden eine angemessene Frist zur Zahlung setzen, bevor Verwertung erfolgt.
8.6 Bäderwerkstatt ist berechtigt, dem Kunden des Vertragspartners jederzeit die Geltendmachung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt anzuzeigen.
9 Mängelansprüche
9.1 Für die Rechte des Vertragspartners bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften nach näherer Maßgabe der nachfolgenden Ausführungen.
9.2 Aufgrund der in Ziffer 7. erfolgten Beschreibungen gilt ergänzend Folgendes:
Sofern also nach derartigen Gesichtspunkten Abweichungen im Raum stehen, können Mängelansprüche des Vertragspartners aus diesen Gründen nicht geltend gemacht werden und sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, wenn die Ware, sich für den im Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet und für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist und daher eine bei gleichartigen Lieferungen bestehende übliche Beschaffenheit aufweist.
9.3 Bäderwerkstatt steht nicht für die unsachgemäße Verwendung der gelieferten Waren ein.
Ist der Vertragspartner ein Unternehmer und sind auf den Vertrag die Bestimmungen des § 377 ff. HGB anwendbar, hat der Vertragspartner die gelieferte Ware ungeachtet der vorangegangenen Übersendung von Mustern unverzüglich nach Eintreffen bei ihm auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit sorgfältig zu prüfen. Die Warenlieferung kann nicht mehr beanstandet werden, wenn eine Mängelrüge nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Zustellung der Ware gerügt wurde. Wenn ein Mangel nicht erkennbar war, muss spätestens fünf Tage nach potentieller Erkennbarkeit eine Mängelrüge erfolgen. Die Mängelrüge muss schriftlich oder in elektronischer Form gegenüber Bäderwerkstatt ausgesprochen sein.
Auch für Verbraucher und Nichtkaufleute gilt eine entsprechende Überprüfungs- und Rügepflicht, wobei die Mängelrüge innerhalb von zwei Wochen ab Entdeckung oder Erkennbarkeit ausgesprochen sein muss. Die Rügepflicht gilt nicht nur hinsichtlich der Qualität sondern auch der Menge.
9.4 Bäderwerkstatt übernimmt grundsätzlich Beratung und unverbindlich auch die Planung von Wärmeeinrichtungen, Heizanlagen und Energieträgern im Rahmen der Durchführung von Arbeiten. Die Beratung ist insofern nur verbindlich, als Bäderwerkstatt für die Leistungsfähigkeit der gelieferten Produkte anhand der technischen Beschreibung einsteht. Darüber hinausgehend übernimmt Bäderwerkstatt keine Verantwortung für die Energieeffizienz, Nachhaltigkeit bzw. Tauglichkeit der gelieferten Produkte im Bereich Heizung und Klimatechnik für die Bedürfnisse des Auftraggebers. Dem Auftraggeber wird empfohlen, einen Energieberater zusätzlich einzuschalten und mit hinzuziehen, wenn er sich hinsichtlich dieser Komponenten eine Klarheit verschaffen möchte. Gleiches gilt für den Fall, als i. V. m. verschiedenen Heizungsanlagen Fördermöglichkeiten bestehen.
Sämtliche diesbezüglichen Beratungen und Ausführungen von Bäderwerkstatt sind unverbindlich und begründen keinen irgendwie gearteten Rechtsanspruch. Auch hier wird empfohlen, einen Energieberater hinzuzuziehen.
9.5 Im Bereich von sämtlichen Heizungsanlagen existieren verschiedene Wartungsintervalle. Bäderwerkstatt weist mit Installation der Anlagen darauf hin, welche Wartungsintervalle bestehen. Sofern Bäderwerkstatt nicht im Rahmen des Grundauftrags mit Wartungsarbeiten beauftragt wird, übernimmt Bäderwerkstatt grundsätzlich keine Haftung, sofern es der Kunde versäumt, entsprechende Wartungsarbeiten fachgerecht i. V. m. den Heizungsanlagen durchführen zu lassen.
Es ergeht Hinweis, dass mangels einer durchgeführten Wartung u. U. Gewährleistungs- und auch Garantieansprüche bezogen auf den Hersteller verloren gehen.
9.6 Im Übrigen stehen dem Kunden sämtliche Gewährleistungs- und Nachbesserungsrechte nach den gesetzlichen Bestimmungen zu.
Sofern Mehraufwand bei Bäderwerkstatt entsteht, der durch notwendigen Ein- und Ausbau auch von Gewerken Dritter besteht, übernimmt Bäderwerkstatt die diesbezüglichen Kosten nur, wenn Bäderwerkstatt im Rahmen der Gewährleistung auch ein Verschulden zur Last fällt. Dies gilt jedenfalls gegenüber Kaufleuten und Unternehmen, gegenüber Verbrauchern, soweit gesetzlich zulässig.
10 Haftung auf Schadenersatz
10.1 Bäderwerkstatt haftet für alle Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen für Ansprüche, die durch Bäderwerkstatt oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Im Übrigen ist die Haftung von Bäderwerkstatt wegen Pflichtverletzung und die vertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, falls und soweit die Verletzung einer vertraglichen Pflicht durch Bäderwerkstatt die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und eine vertragswesentliche Pflicht darstellt und somit die Haftungsbeschränkung zu einer Einschränkung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Vertragspartners führen würde. Dies ist dann der Fall, wenn durch die Haftungsbeschränkung solche Rechte des Vertragspartners beeinflusst würden, welche der Vertrag nach Zweck und Inhalt gerade gewährt oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und vertraut.
10.2 Eine Haftungsbegrenzung findet gegenüber Verbrauchern insoweit statt, als sie sich auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt mit dessen Entstehung Bäderwerkstatt aufgrund der im Zeitpunkt des Vertragsschluss bekannten Umstände rechnen musste.
Gegenüber Unternehmen ist die Haftungsbegrenzung auf einfache und grobe Fahrlässigkeit vorbehaltlich der vorgenannten Ziffern insofern beschränkt, als keine Haftung für einen wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, mangelvolle Schäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter bei den Unternehmen entstehen.
10.3 Eine weitergehende Haftung ist unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn Bäderwerkstatt hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen.
Mit allen vorstehenden Regeln ist eine Beweislastumkehr zum Nachteil des Vertragspartners nicht verknüpft.
11 Verjährung
11.1 Hinsichtlich der Gewährleistungsfrist gelten Mängelansprüche von Unternehmen mit Ausnahme solcher aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wegen Vorsatz oder groben Verschulden nach Ablauf eines Jahres ab Lieferung der Ware beim Vertragspartner. Mängelansprüche von Verbrauchern mit Ausnahme solcher aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wegen Vorsatz oder groben Verschuldens verjähren mit Ablauf von zwei Jahren ab Ablieferung beim Vertragspartner. Die gesetzlichen Regelungen zur Verjährung bei bauwerksbezogenen Leistungen, bei Arglist des Verkäufers, für die Herausgabe Ansprüche Dritter und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an den Verbraucher bleiben unberührt.
11.2 Sonstige Schadenersatzansprüche gegen Bäderwerkstatt egal aus welchem Rechtsgrund, jedoch mit Ausnahme solcher aus Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wegen groben Verschuldens verjähren, falls und soweit es sich nicht um Mängelansprüche handelt innerhalb von zwei Jahren ab dem gesetzlich geregelten Beginn der Verjährungsfrist.
11.3 Sämtliche Werke gelten mit Fertigstellungsanzeige von Bäderwerkstatt als fertiggestellt. Im Zweifel ist die Abnahme spätestens mit der Ingebrauchnahme durch den Kunden erfolgt. Eine förmliche Abnahme findet nur statt, wenn dies in der vertraglichen Vereinbarung zwischen Bäderwerkstatt und dem Vertragspartner so festgelegt wurde.
12 Sonstige Bestimmungen/Verbraucherregelungen
12.1 Abweichend zu den Ziffern gilt für den Verbraucher was folgt:
12.2 Preise
Ist der Vertragspartner ein Verbraucher besteht ein Recht zur Preisanpassung bei Kostenänderungen nur bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferfrist von mehr als vier Monaten. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises ist der Vertragspartner, sofern er Verbraucher ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
12.3 Gefahrenübergang
Bei einem Versendungskauf, an welchem ein Verbraucher als Vertragspartner beteiligt ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlustes der gelieferten Ware erst mit Übergabe der Sache auf den Vertragspartner oder dessen Vertreter über. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich Vertragspartner oder dessen Vertreter in Annahmeverzug befinden.
12.4 Hinsichtlich des Eigentumsvorbehalts gelten für Verbraucher folgende Bestimmungen:
12.4.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Zahlung der geschuldeten Vergütung inkl. Nebenforderung Eigentum von Bäderwerkstatt. Wird die Ware mit anderen, nicht im Eigentum von Bäderwerkstatt stehenden Gegenständen vermengt, vermischt, verbunden, so erwirbt Bäderwerkstatt an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis der Menge der von Bäderwerkstatt gelieferten Ware zu der nicht im Eigentum von Bäderwerkstatt stehenden Ware mit der eine Vermengung, Vermischung oder Verbindung erfolgt ist.
12.4.2 Bei Pfändung oder Zugriff Dritter auf die Ware hat der Vertragspartner Bäderwerkstatt unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
12.5 Das Recht zum Besitz entfällt auf Ebene des Vertragspartners dann, wenn seine Verpflichtung aus der Lieferung nicht erfüllt. Bei einem diesbezüglichen vertragswidrigen Verhalten (insbesondere Zahlungsverzug) hat Bäderwerkstatt das Recht den Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Übt Bäderwerkstatt sein Recht aus, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn Bäderwerkstatt einen solchen ausgesprochen hat.
Anschließend kann Verwertung erfolgen und der Verwertungserlös abzüglich Verwertungskosten kann Anrechnung finden.
13 Widerrufsrecht bei Verbrauchern
13.1 Ist der Kunde ein Verbraucher, so hat er das Recht, wenn ein Vertrag über Fernabsatz zustande gekommen ist, seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (Auftragsbestätigung durch Bäderwerkstatt). Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss gegenüber die Bäderwerkstatt GmbH, Innerer Flosser Straße 6, 92660 Neustadt, E-Mail-Adresse: info@baederwerkstatt-new.de mittels einer eindeutigen Erklärung, z. B. ein mit Post verfasster Brief oder E-Mail über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen informiert werden. Dabei kann der Kunde das Musterwiderrufsformular gem. Ziff. 13.4 verwenden, was hier jedoch so nicht vorgeschrieben ist. Zu Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
13.2 Folgen des Widerrufs
Wenn der Vertrag widerrufen wir, hat Bäderwerkstatt alle Zahlungen, die man vom Kunden erhalten hat, einschließlich Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, ab dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei Bäderwerkstatt eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet Bäderwerkstatt das gleiche Zahlungsmittel, welches bei der Zahlung verwendet wurde.
Hat der Kunde von Bäderwerkstatt verlangt, dass Dienstleistungen während der Widerrufsfrist begonnen werden sollen, so hat der Kunde Bäderwerkstatt einen angemessenen Betrag zu bezahlen, der den Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem über die Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrags unterrichtet wurde, bereits erbrachten Dienstleistungen zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
13.3 Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von Dienstleistungen, wenn Bäderwerkstatt mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem ausdrückliche Zustimmung erfolgt ist, dass mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen und den Kunden Kenntnis davon bestätigt haben, dass durch seine Zustimmung mit dem Beginn der Ausführungen des Vertrags ihre Widerrufsrechte verliert.
13.4 Über das Muster-Widerrufsformular informieren wir Sie als Anbieter nach den gesetzlichen Regelung wie folgt:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, benötigen Sie einen solchen Text und senden Sie ihn an Bäderwerkstatt zurück.)
An:
die Bäderwerkstatt GmbH
Innere Flosser Straße 6, 92660 Neustadt/WN
info@baederwerkstatt-new.de
Tel. 09602 9391230
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung oder Warenlieferung:
Bestellt am/erhalten am ________________________________
Name der/des Verbraucher(s): ________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): __________________________________
Datum, Ort: __________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s):_____________________________________
Unzutreffendes bitte streichen
Ende der Widerrufsbelehrung
14 Datenschutz
Bäderwerkstatt verarbeitet personen- und firmenbezogene Daten des Kunden in Übereinstimmung mit der aktuellen Datenschutzerklärung, die stets Bestandteil dieser AGB in der gültigen gesetzlichen Fassung sind.
15 Geltendmachung von VOB im Rechtsverkehr
Grundsätzlich werden sämtliche Verträge von Bäderwerkstatt nach den Regeln des BGB abgeschlossen. Regelungen der VOB finden nur dann Anwendung, wenn zwischen den Beteiligten ausdrücklich eine Vereinbarung über VOB getroffen ist oder einzelne Regularien der VOB individuell im Rahmen des Vertragsverhältnisses vereinbart wurden.
Sofern sich insoweit nicht ausdrücklich vereinbarte Regelungen der VOB mit den Regelungen innerhalb dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, gelten im Zweifel und wenn nicht ausdrücklich VOB vereinbart ist, die Regelung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vorrangig zusätzlich und ergänzend neben den Regelungen der VOB.
16 Gerichtsstand/Anzuwendendes Recht
17.1 Für diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechtsverhältnisse zwischen Bäderwerkstatt und dem Vertragspartner gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17.2 Der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen von Bäderwerkstatt bestimmt sich nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Er ist für Warenlieferungen der Standort Bäderwerkstatt und für sämtliche Dienstleistungen der Standort, an dem die Dienstleistung erbracht ist.
17.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag ist der Sitz von Bäderwerkstatt in 92660 Neustadt/WN, wenn der Vertragspartner Kaufmann oder ein Rechtsträger des öffentlichen Rechts ist.
17.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht tangiert. Die Beteiligten verpflichten sich, in einem solchen Fall die unwirksamen Bestimmungen bzw. den unwirksamen Teil dieser Bestimmungen durch eine wirksame, den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommenden Bestimmung zu ersetzen. Dies gilt entsprechend für tatsächlich undurchführbare Bestimmungen und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
